AGB für das Partnerprogramm der janolaw GmbH
Stand: Oktober 2022
§ 1 Allgemeines
(1) Die Teilnahme an unserem Partnerprogramm erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vermittlers werden zurückgewiesen.
(2) Voraussetzung für die Teilnahme an unserem Partnerprogramm ist, dass Sie eine Online- /Internetagentur, Versicherungs- bzw. Immobilienmakler oder Inhaber einer Website sind. Bewerber, die eine Internetseite betreiben müssen sicherstellen, dass diese nicht gegen geltende Gesetze verstößt, pornographische Inhalte hat, sowie fremdenfeindliches, rassistisches und oder rechtsextremes Gedankengut aufweist.
§ 2 Anmeldung
Die Teilnahme an unserem Partner-Programm erfolgt durch Registrierung auf unserer Internetseite https://partnerprogramm.janolaw.de. Der Partner ist gegenüber der janolaw GmbH für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben verantwortlich. Er ist verpflichtet, die Registrierungsdaten und Informationen bzgl. seines Accounts auf dem aktuellen Stand zu halten. Der Partner ist nicht berechtigt, bei Anmeldung verschiedener Accounts unterschiedliche persönliche Daten anzugeben. Teilnehmen an unserem Partnerprogramm kann jede Person, die unbeschränkt geschäftsfähig ist.
§ 3 Vertragsschluss
Nach Antragseingang prüft die janolaw GmbH die angegebenen Daten. Die janolaw GmbH weist darauf hin, dass die Teilnahme an unserem Partnerprogramm dazu führen kann, dass die Internetseiten des Partners als gewerbliche Internetseiten einzustufen sind und damit einer anderen wettbewerbsrechtlichen Beurteilung unterliegen. Für daraus entstehende Folgen sowie für Verletzungen des Wettbewerbs bzw. Datenschutzrechts, die durch Partner verursacht werden, übernimmt die janolaw GmbH keine Haftung.
§ 4 Kündigung
(1) Beide Parteien sind berechtigt, diese Vereinbarung fristlos und ohne Angabe von Gründen zu kündigen.
(2) Ein bei der Kündigung noch offenes Restguthaben wird dem Partner bis zum 15. Tag des übernächsten Monats an die zuletzt hinterlegte Bankverbindung überwiesen. Ein Verstoß gegen § 1 Absatz 2 dieser Vereinbarung führt dazu, dass ein Vergütungsanspruch des Partners erlischt und bereits gezahlte Vergütungen zurückgezahlt werden müssen.
(3) Ab Zugang der Kündigung werden keinerlei Vergütungen mehr gezahlt bzw. verbucht, auch wenn der Werbepartner den jeweiligen Hyperlink nicht von den Webseiten entfernt.
§ 5 Linksetzung
(1) Jeder Partner verpflichtet sich, Hyperlinks nach dem vorgegebenen HTML-Code zu setzen. Dieser Code wird auf der Internetseite http://partnerprogramm.janolaw.de zur Verfügung gestellt und regelmäßig aktualisiert. Der Partner verpflichtet sich, alle gesetzten Hyperlinks aktuell zu halten. Jeder Partner wird durch E-Mail über die Aktualisierungen der Hyperlinks informiert. Die Aktualisierung auf den Internetseiten des Partners muss spätestens vier Wochen nach Erhalt der E-Mail über die Aktualisierung vorgenommen werden. Die Erreichbarkeit alter Hyperlinks endet vier Wochen nach Aktualisierung der Hyperlinks.
(2) Die janolaw GmbH behält sich vor, den Partner von der weiteren Teilnahme auszuschließen, wenn der Partner nicht den vorgegebenen HTML-Code für die Hyperlinks verwendet oder nicht innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung über die Aktualisierung die entsprechende Aktualisierung vornimmt. Dem Ausschluss geht eine Aufforderung zur Korrektur des HTML-Codes voraus.
§ 6 Vergütung
(1) Jeder Partner erhält 25% des Netto-Umsatzes den ein übergeleiteter Internetbenutzer während der gleichen Sitzung auf den Internetseiten der janolaw GmbH tätigt vorbehaltlich der folgenden Regelungen. Bei Erwerb einer Rechtsflatrate bzw. eines AGB-Service wird dem Partner eine einmalige fixe Netto-Provision bezahlt.
- Rechtsflatrate Basic 35,-€
- Rechtsflatrate Premium 70,-€
- AGB Hosting-Service 50,- €
- AGB Update-Service 30,-€.
(2) Die Provisionszahlung erfolgt vorbehaltlich der Widerrufsmöglichkeit des Kunden. Eine Provisionszahlung erfolgt nicht, wenn die Zahlung durch den Kunden ausbleibt bzw. nicht innerhalb des Abrechnungszeitraums, d.h. bis zum Tag der Abrechnung eingegangen ist.
(3) Der Vergütungsanspruch setzt voraus, dass der Internetbenutzer bewusst und gewollt auf einem vom Partner bereit gestellten Hyperlink klickt.
(4) Der Internetbenutzer muss den Umsatz auf den Internetseiten der janolaw GmbH in der gleichen Sitzung tätigen, in dem der Internetnutzer den Hyperlink des Partners angeklickt hat. Die gleiche Sitzung liegt vor, wenn der Internetnutzer auf den Hyperlink des Partners klickt und dadurch die verlinkte Seite der janolaw GmbH aufgerufen wird.
(5) Ein Umsatz liegt vor, wenn der Internetbenutzer einen Vertrag über die Inanspruchnahme einer entgeltpflichtigen Ware oder einer entgeltpflichtigen Dienstleistung mit der janolaw GmbH abschließt.
§ 7 Fälligkeit
(1) Die Provisionsvergütung ist zum jeweils 15. Tag des übernächsten Monats fällig. Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, ist die Vergütung am folgenden Werktag fällig. Die monatliche Auszahlung erfolgt, wenn die Provisionshöhe mindestens 5,- € beträgt. Ist dies nicht der Fall, dann erfolgt eine Auszahlung erst wenn der Betrag 5,- € beträgt spätestens jedoch zum Quartalsende.
(2) Die Vergütung wird gezahlt durch Überweisung auf das vom Partner bei der Anmeldung angegebene Konto. Wurde eine ausländische Bankverbindung hinterlegt, so erfolgt die Überweisung erst, wenn der Betrag mindestens 25,- € beträgt, spätestens jedoch nach einem Quartal.
§ 8 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der janolaw GmbH, sofern der Partner Kaufmann ist.
(2) Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.